Patronus und cliens

 

Das Verhältnis von patronus (Gönner, Förderer) und cliens (Günstling, Klient) war eine für die römische Gesellschaft typische Einrichtung. Ursprünglich (bis etwa 400 v. Chr.) war der cliens der zu Dienstleistungen verpflichtete, halbfreie Angehörige einer patrizischen Familie, die ihn in Not und vor Gericht schützte; ab etwa 400 v. Chr. besass der cliens volle Rechte, das Verhältnis zu seinem patronus wandelte sich in ein patriarchalisches Verhältnis: der cliens machte seinem patronus jeden Morgen die Aufwartung (salutatio) und unterstützte ihn z. B. als Anhänger bei Wahlen, wofür ihm der patronus regelmässige Geschenke (Speisen oder Geld) machte und ihm z. B. auch Rechtshilfe gewährte. In der Kaiserzeit dann vollbrachten die clientes, in der Regel ärmere Leute, ihren patroni Dienstleistungen ganz verschiedener Art und wurden dafür materiell ausgehalten. Da praktisch jeder freie römische Bürger in einem solchen Verhältnis zu einem reichen Patron stand, wurde der Begriff cliens schliesslich fast gleichbedeutend mit "römischer Bürger".